Anhand der obgenannten Fotos und Videos lässt sich für das Verwaltungsgericht, dessen Spruchkörper zwei landwirtschaftliche Fachrichter angehören, nachvollziehen, dass viele der abgebildeten Tiere älter als 365 Tage gewesen sein dürften. Dies lässt sich zudem aus dem Auszug aus der Tierverkehrsdatenbank (TDV) zum Rinderbestand des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 2022 bis 21. Februar 2023 (Vorakten, act. 2 f.) schliessen, wonach per 21. Februar 2023 nur wenige darin verzeichnete Tiere weniger als 365 Tage alt waren. - 17 -