stanz eingesetzten GVE-Faktors, macht aber keinerlei Angaben dazu, zu welcher anderen Tierkategorie (als A3) sechs betroffene Jungtiere gehört haben sollen. Anhand der obgenannten Fotos und Videos lässt sich für das Verwaltungsgericht, dessen Spruchkörper zwei landwirtschaftliche Fachrichter angehören, nachvollziehen, dass viele der abgebildeten Tiere älter als 365 Tage gewesen sein dürften.