33–35) übermittelt, aus der hervorgeht, dass den Kälbern auch während der ad libitum-Milchphase (in den ersten vier Lebenswochen) in der frostfreien Zeit immer frisches Wasser in einer Schale angeboten werden sollte (Ziff. 3, Punkt 9), und die Kälber im Anschluss an die ad libitum-Phase mit Wechsel von der Einzel- in die Gruppenhaltung von der fünften bis zur zehnten Lebenswoche in schrittweiser Reduzierung der Milchmenge abgetränkt werden sollten (Ziff. 4). Der "Fachinformation Tierschutz" des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) (Vorakten, act.