5.2. 5.2.1. Was die angebliche Verletzung der Begründungspflicht anbelangt, kann vorab auf die allgemeinen diesbezüglichen Ausführungen in Erw. 2.3 vorne verwiesen werden. Die dem Beschwerdeführer im Bereich Tierschutz vorgeworfenen Mängel werden in der Tabelle auf S. 4 f. des angefochtenen Entscheids im Einzelnen aufgelistet. Weitere Details dazu ergeben sich aus den sich allesamt bei den Akten befindlichen Kontrollrapporten zu den Kontrollen vom 21. Februar 2023 (Vorakten, act. 1), 29. März 2023 (Vorakten, act. 36 f.) und 27. Juli 2023 (Vorakten, act. 58 f.) sowie aus den dazugehörigen Erläuterungsschreiben des Veterinärdienstes (Vorakten, act.