5.1.6. Der bezüglich der Kontrolle vom 27. Juli 2023 vorgebrachte Mangel, wonach bei 20 Kühen die Liegeboxen defekt gewesen seien, sei unzutreffend und in den Akten nicht enthalten. Es sei nicht nachvollziehbar, inwiefern die Stalleinrichtung mangelhaft gewesen sein soll. Überdies habe der Kontrolleur dem Beschwerdeführer eine Frist zur Behebung der Mängel gewährt, an die er sich gehalten habe. Entsprechend bestehe für die Kürzung im Umfang von Fr. 2'000.00 von vornherein keine Grundlage. Es sei eine Stange der Liegeboxen nicht am korrekten Ort gewesen, da diese im Kontrollzeitpunkt defekt gewesen sei.