5. 5.1. 5.1.1. Gegen die Kürzungen in Höhe von insgesamt Fr. 3'840.00 für die Verletzung von Tierschutzvorschriften wendet der Beschwerdeführer ein, dass die einzelnen vom Veterinärdienst bei den Kontrollen vom 21. Februar 2023 und 29. März 2023 sowie von der bio.inspecta AG bei der Kontrolle vom 27. Juli 2023 festgestellten Mängel integral bestritten würden. Es ergebe sich aus der angefochtenen Verfügung zudem nicht, wie diese Mängel dokumentiert seien, was eine Verletzung der Begründungspflicht darstelle.