a DZV zu einer Kürzung der Direktzahlungen in Höhe von Fr. 50.00 pro fehlende Analyse. Die Bodenanalysen als zur Berechnung der Nährstoffbilanz notwendige Unterlagen, mit denen sich die Nährstoffversorgung des Bodens (Phosphor, Kalium) nachweisen lässt, dienen der Optimierung der Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen. Zu diesem Zweck dürfen sie höchstens zehn Jahre alt sein und müssen durch ein zugelassenes Labor nach anerkannten Methoden ausgeführt werden (vgl. Art. 13 Abs. 3 i.V.m. Anhang 1, Ziff. 1.1 lit. d und Ziff. 2.2 DZV).