4. 4.1. Die Kürzung der Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2023 unter dem Titel "ÖLN" in Höhe von Fr. 550.00 für elf fehlende Bodenanalysen erachtet der Beschwerdeführer als nicht korrekt, weil die Vorinstanz ausser Acht gelassen habe, dass wiederum in Anwendung von Anhang 8, Ziff. 1.3 DZV eine Nachfrist für die Beibringung von fehlenden Dokumenten anzusetzen sei. Eine solche Nachfrist sei ihm (dem Beschwerdeführer) gemäss Kontrollrapport vom 26. September 2023 (recte: 25. August 2023; Vorakten, act. 65 f.) gewährt worden. Davon habe er auch Gebrauch gemacht und die fehlenden elf Bodenanalysen nachgereicht. Im Bestreitungsfall sei der Kontrolleur als Zeuge zu befragen.