3. 3.1. In der Sache bringt der Beschwerdeführer zunächst vor, im Bereich der allgemeinen Beitragsvoraussetzungen und Strukturdaten (Anhang 8, Ziff. 2.1 DZV) bestreite er, falsche Angaben zur Kulturart auf einer Fläche von 180 Aren der Bewirtschaftungsparzelle(n) "R._____" in Q._____ sowie zu zwei Einzelbäumen auf der Parzelle "S._____" gemacht zu haben. Fakt sei, dass er auf der Bewirtschaftungsparzelle "R._____" im Zeitpunkt der Erfassung Silomais habe anbauen wollen, womit der Eintrag damals korrekt gewesen sei. Auch bezüglich der zwei Einzelbäume auf der Parzelle "S._____" seien die Angaben im Zeitpunkt der Anmeldung korrekt gewesen.