1.2.5. Alles zusammengerechnet ergeben sich die von der Vorinstanz verfügten Abzüge von den Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2023 im Umfang von Fr. 5'825.45 (Fr. 600.00 für die Nichterfüllung von allgemeinen Beitragsvoraussetzungen und Strukturdaten plus Fr. 550.00 für fehlende Dokumente des ÖLN [Bodenanalysen] plus Fr. 3'840.00 für die Verletzung von Tierschutzvorschriften plus Fr. 835.45 für die Nichteinhaltung von BTS-Vor- schriften).