1.2.4. Bei den Tierwohlbeiträgen (BTS) belaufen sich die Abzüge von den Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2023 für die bei den Kontrollen vom 21. Februar 2023 (durch den Veterinärdienst; vgl. Vorakten, act. 1, 31 f.) und 27. Juli 2023 (durch die bio.inspecta AG; vgl. Vorakten, act. 58 f.) festgestellten Mängel auf insgesamt Fr. 835.45. Einen Abzug von Fr. 669.55, resultierend aus 150 bzw. 140 Punkten nach Abzug von 10 Punkten Toleranz (vgl. Anhang 8, Ziff. 2.9.1 Satz 1 DZV), gibt es für den Mangel der zu einem Drittel vernässten Liegefläche, von der sechs Rinder betroffen waren, woraus auf viel zu wenig BTS-konforme Einstreu geschlossen wird, was gemäss Anhang 8, Ziff.