30. März 2023 (zu den Tierschutzkontrollen vom 21. Februar 2023 und 29. März 2023) sowie den Kontrollberichten der bio.inspecta AG vom 27. Juli 2023 und 25. August 2023 um den Betrag von Fr. 6'080.45 gekürzt würden. Für den Fall, dass A._____ mit dieser Kürzung nicht einverstanden sei, könne er innerhalb von 30 Tagen Einwände vorbringen und eine beschwerdefähige Verfügung verlangen. 6. Mit Eingabe vom 20. November 2023 erhob A._____ Einwände gegen die angekündigte Kürzung der Direktzahlungen für das Jahr 2023 und beantragte, dass ihm vor Erlass der beschwerdefähigen Verfügung sämtliche Akten zur Einsichtnahme zuzustellen seien.