1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, vom 9. Oktober 2024 sowie die Baubewilligung des Gemeinderats Q._____ vom 10. Juni 2024 aufgehoben. 2. 2.1. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'900.00, sind von den Beschwerdegegnern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 2.2. Parteikosten werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine ersetzt. 3. 3.1. Die Verfahrenskosten im Verfahren vor dem BVU in Höhe von Fr. 1'650.00 sind von den Beschwerdegegnern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen.