ten "Nachweis der energetischen Massnahmen" und den früheren Planunterlagen siehe Baugesuchsakten [in: Vorakten, act. 43]). Ein aktualisierter "Nachweis der energetischen Massnahmen", welcher darauf basiert, dass der Estrichraum ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegt, ist nicht aktenkundig.