Der exakte Aufbau der Wände wird in den Plänen nicht aufgezeigt. Aus den Planunterlagen ergeben sich im Weiteren keine Anhaltspunkte, dass der Dachaufbau über dem Estrichraum anders wäre als über dem übrigen Dachgeschoss. Hinzu kommt schliesslich, dass der Gemeinderat in der Baubewilligung den "Nachweis der energetischen Massnahmen vom 16.10.2023" genehmigte (Vorakten, act. 1, 5). Dieser Nachweis basiert allerdings auf Planunterlagen zu einem Zeitpunkt, als noch nicht davon ausgegangen wurde, dass der (damals noch an anderer Stelle geplante) Estrichraum ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen soll (siehe etwa Plan "Grundriss DG", Aufstockung EFH, 1:100, 31.07.2023; zum erwähn-