3.2.2. Unabhängig von diesen Ausführungen ist im Übrigen auf Folgendes hinzuweisen: Für die Vorinstanzen war wesentlich, dass der Estrichraum ausserhalb der thermischen Gebäudehülle/Hülle liegt. Im Plan "Grundriss DG", Aufstockung EFH, 1:100, Rev. 22.04.2024 und im Plan "Zusätzliche Wohnfläche", 1:100, Rev. 22.04.2024, ist dies zwar so angegeben. Die (gedämmten) Wände des Estrichraums, welche den Raum von den anderen Räumlichkeiten (im Innern) abtrennen, sind in den Plänen (mit 24 cm) entsprechend dicker als die übrigen Wände im Gebäudeinnern (von 12 cm, eine Wand im Bad 18 cm) ausgewiesen.