Aus den Planunterlagen ergibt sich, dass im Rahmen der vorgesehenen Aufstockung ein ausgebautes Dachgeschoss erstellt werden soll. Dieses soll über eine Treppe (mit Luftraum) vom darunter liegenden Wohngeschoss erschlossen werden. Geplant sind im neuen Dachgeschoss neben einem Flur drei Zimmer, ein Bad und ein Estrichraum. Von der Treppe her können die Räume über den zentral gelegenen Flur erreicht werden. Der Estrichraum gehört fraglos zur Wohnung – bzw. hier zum Einfamilienhaus –, er ist direkt von den (anrechenbaren) Wohnflächen her erschlossen. Da das Dachgeschoss ausgebaut wird, ist der in diesem Geschoss untergebrachte Estrichraum entsprechend § 32 Abs. 2 lit.