2. In den Beschwerdeantworten vom 14. bzw. 20. November 2024 beantragten das BVU, Rechtsabteilung, bzw. die Beschwerdegegner die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. 3. Der Gemeinderat Q._____ liess mit Beschwerdeantwort vom 6. Dezember 2024 folgende Anträge stellen: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, soweit auf diese eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuern). 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 15. September 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: