2. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 1'650.– Werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Parteikosten werden keine ersetzt. -3- C. 1. Gegen den am 10. Oktober 2024 zugestellten Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, erhob A._____ am 7. November 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte: Der Entscheid vom 9. Oktober 2024 (BVURA.24.345) sei aufzuheben; die Baubewilligung für die Aufstockung des Einfamilienhauses mit Aussenaufstellung Wärmepumpe an der S-Strasse __, R._____ (Parzelle aaa), sei zu verweigern.