22. Die für die Bauparzelle aaa maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) von 235.80 m2, basierend auf der Grundstücksfläche von 524.00 m2 und der für die Wohnzone W massgebenden Ausnützungsziffer (AZ) von 0.45, wird mit 235.65 m2 bis auf 0.15 m2 ausgeschöpft. Diese Fläche steht somit für allfällige Erweiterungen noch zur Verfügung. B. Dagegen erhob die A._____ Verwaltungsbeschwerde beim Departement, Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung. Dieses fällte am 9. Oktober 2024 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.