2. Das Baugesuch wurde vom 6. Oktober bis zum 6. November 2023 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist reichte A._____, Grundeigentümerin der benachbarten Parzelle Nr. bbb, "vorsorglich" eine Einwendung ein und hielt nach Durchführung des Schriftenwechsels und der Einwendungsverhandlung daran fest. 3. Am 10. Juni 2024 wies der Gemeinderat Q._____ die Einwendung ab, soweit er darauf eintrat und bewilligte das Baugesuch bzw. die nach der Einwendungsverhandlung eingereichte Projektänderung. Die Baubewilligung hielt als Nebenbestimmung Folgendes fest: