Die angeordnete Massnahme ist schliesslich auch verhältnismässig. Wie bereits erwähnt, verweigert der Beschwerdeführer die notwendige Medikation mit Neuroleptika auf freiwilliger Basis. Das Verwaltungsgericht teilt die Auffassung der Klinikärzte, dass der Beschwerdeführer eine perorale Medikation mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah wieder absetzen würde (vgl. PDAG, Verlaufsbericht vom 11. November 2024, S. 3). Die Gutachterin betont zudem die Wichtigkeit einer adäquaten Dosierung der Medikamente - 10 -