2.6 Was die Eignung der Massnahme anbelangt, den ernsthaften gesundheitlichen Schaden zu verhindern, sind sich die Klinik und die Gutachterin einig, dass mit einer kontinuierlichen neuroleptischen Behandlung eine Stabilisierung des psychischen Zustands des Beschwerdeführers erreicht werden kann. Insbesondere hinsichtlich der bipolaren Störung sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Behandlung wirke, sehr hoch (Protokoll, S. 14). Die angeordnete Behandlung ist somit als geeignet zu beurteilen.