So produzierte und veröffentlichte der Beschwerdeführer vor und während seinen Klinikaufenthalten insbesondere YouTube-Videos, in denen er teilweise Ärztinnen und Ärzte und Familienmitglieder diffamierte oder die aufgrund ihrer Inhalte auf ein wahnhaftes Erleben des Beschwerdeführers schliessen lassen. So besteht gemäss Klinik und Gutachterin eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer seine Handlungen nach dem Abklingen der Manie / Psychose im Nachhinein bereuen und darunter leiden werde (Entscheid von Dr. med. B._____, Chefarzt PDAG, vom 5. November 2024; Protokoll, S. 13, 15).