In den vergangenen fünf Monaten wurde der Beschwerdeführer bereits zweimal mittels Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung in die Klinik der PDAG eingewiesen und nach relativ kurzer Zeit wieder entlassen. In der Folge musste er aufgrund seiner Symptomatik jeweils erneut wieder fürsorgerisch in der Klinik untergebracht werden. Es ist folglich davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer bei einer Entlassung aus der Klinik ohne Therapie nach kurzer Zeit erneut fürsorgerisch untergebracht werden müsste. Dies würde zu einer Spirale von Ein- und Austritten führen, aus der auszubrechen immer schwieriger wird, je länger eine Therapie ausbleibt.