2.4 Hinsichtlich der Notwendigkeit der geplanten medikamentösen Behandlung ist festzustellen, dass gemäss übereinstimmender Einschätzung der Klinik und der Gutachterin eine Stimmungsstabilisierung des Beschwerdeführers dringend notwendig ist, um mit einer Psychotherapie beginnen zu können. Die beteiligten Fachpersonen sind sich darin einig, dass eine zielführende Therapie im aktuellen Zustandsbild des Beschwerdeführers nicht möglich ist (Protokoll, S. 13, 14).