2.3 Die angeordnete Massnahme stützt sich auf den durch die behandelnde Ärztin, Dr. med. H._____ erstellten Behandlungsplan vom 5. November 2024. Die Zustimmung des Beschwerdeführers zur schriftlich angeordneten Massnahme ist nicht gegeben (vgl. Protokoll, S. 6 f.). -8-