schliessen. Als Ziel der Massnahme wird das Erreichen einer psychischen Stabilisierung und einer damit einhergehenden Krankheits- und Behandlungseinsicht formuliert. Längerfristig soll mit der Massnahme die Vermeidung der eigenen Rufschädigung und einer Verschlimmerung der bereits vorhandenen psychosozialen Belastungsfaktoren erreicht werden. Der Entscheid wurde bis zum 17. Dezember 2024 befristet.