3. Mit Eingabe vom 6. November 2024 (Eingang per E-Mail am 7. November 2024) erhob A._____ Beschwerde gegen den Entscheid betreffend die Behandlung ohne Zustimmung vom 5. November 2024. -3- 4. Mit Instruktionsverfügung vom 8. November 2024 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde E._____, Beiständin von A._____, als Zeugin vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. F._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachterin bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 12. November 2024 vorgeladen.