Im vorliegenden Fall fällt auf, dass die Einwohnergemeinde den gemeinderätlichen Antrag, dem Zusammenschlussvertrag der Einwohnergemeinden R._____ und Q._____ sei zu Handen der Urnenabstimmung zuzustimmen, mit 275 Ja- zu 91 Nein-Stimmen guthiess; dies entspricht einem Verhältnis von 75,1 zu 24,9 %. Selbst wenn – entgegen den obigen Erwägungen – gewisse Erläuterungen oder Ausführungen an der Versammlung selbst ungenügend oder missverständlich gewesen wären, wäre die Abstimmung kaum gegenteilig ausgegangen. Hinzu kommt, dass die Stimmberechtigten aufgrund des obligatorischen Referendums ohnehin die Gelegenheit hat- - 28 -