Dabei erscheinen die vom Gemeinderat angegebenen Werte als Ganzes vertretbar. Die von ihm mit der Traktandenliste und dem Stimmrechtsausweis zugestellten Erläuterungen genügen den Anforderungen einer ordnungsgemässen Ankündigung einer Vorlage gemäss § 23 Abs. 1 GG vollumfänglich Ebenso wenig ist in den mündlichen Ausführungen des Gemeinderats anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung sowie in deren Durchführung eine Missachtung der erforderlichen Sachlichkeit oder Einschränkung des freien Rederechts zu erblicken.