3.3.3. Insgesamt konnten an der Gemeindeversammlung sowohl Befürworter als auch Gegner ihre Argumente hinreichend vorbringen. Die Ausführungen im vorinstanzlichen Entscheid, wonach gemäss Protokoll eine ausführliche Diskussion stattgefunden habe und die Versammlungsteilnehmenden von ihrem freien Rederecht hätten Gebrauch machen können, ist nicht zu beanstanden. Die Stimmberechtigten hatten ausweislich der Tonbandaufnahme und des Protokolls ausreichend Gelegenheit, ihre Meinung zu äussern. Der Vorsitzende bat lediglich darum, die Redezeit nach Möglichkeit auf rund fünf Minuten zu beschränken, damit möglichst alle Anwesenden zu Wort kämen, wenn sie dies wollten.