Der Gemeinderat legte die wichtigsten Punkte aus dem Schlussbericht dar und wies insbesondere auf die Konsequenzen einer Annahme des Antrags zum Gemeindezusammenschluss hin. Angesichts der Tragweite des Beschlusses kann dem Gemeinderat nicht vorgeworfen werden, er habe "offensichtlich bewusst langfädig" und "unsachlich zu nicht relevanten Fragen" informiert (vgl. Beschwerde II, S. 3). Die Ausführungen erfolgten vielmehr hinreichend objektiv und wertungsfrei. Die abschliessende Empfehlung des Gemeinderats zur Annahme der Vorlage ist nicht zu beanstanden.