2.4. Insgesamt sind die Erläuterungen in den Abstimmungsunterlagen nicht zu beanstanden. Die Beschwerden sind diesbezüglich unbegründet. 3. 3.1. Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung sei eine umfassende und objektive Information sowie eine ausgewogene und offene Diskussion regelrecht verhindert worden. Steuerliche und finanzielle Belange seien irreführend und unzutreffend angesprochen bzw. beantwortet worden.