2.3.3. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden lag mit der Finanzanalyse der L._____ AG vom 8. Oktober 2021 eine unabhängige Beurteilung der finanziellen und steuerlichen Situation vor. Weshalb die Beschwerdeführenden davon ausgehen, dass es sich bei den Verfassern des Berichts um Befürworter des Gemeindezusammenschlusses handeln soll, legen sie nicht dar. Es ergeben sich denn auch keine Hinweise, dass der Bericht tendenziös verfasst worden wäre. Im Gegenteil: Der Bericht thematisiert objektiv Vor- und Nachteile sowie sogenannte "Knackpunkte", welche es nach Auffassung der Verfasser zu lösen galt.