II/2.3.4). Insgesamt hat der Gemeinderat den Stimmberechtigen die wesentlichen finanziellen Grundlagen im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden Gemeindezusammenschluss zur Verfügung gestellt und über die finanzielle Lage hinreichend objektiv und sachlich informiert. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Angaben des Gemeinderats in Bezug auf die Finanzplanung falsch oder täuschend sein sollen. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass bekanntlich die Interpretation von Finanzkennzahlen des Gemeinwesens und Prognosen betreffend deren künftige Entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen können.