In Übereinstimmung mit den Beschwerdeführenden wäre es allenfalls wünschenswert gewesen, wenn der Gemeinderat in den Erläuterungen zusätzlich kurz dargelegt hätte, ob bzw. welche konkreten Investitionen bis Ende 2033 geplant sind. Detailliertere Informationen konnten die Stimmberechtigten jedoch anlässlich der Informationsveranstaltungen, der öffentlichen Aktenauflagen oder an der Gemeindeversammlung nachfragen (siehe hinten Erw. II/2.3.4).