erwartenden Mehrbelastung des Finanzhaushalts, ergänzt durch eine Übersicht der einmaligen Kosten in den Jahren 2025/2026 und die zu erwartenden Kantonsbeiträge (Vorakten I, act. 69; Vorakten II, act. 67, S. 20). Demnach wies die Gemeinde Q._____ per Ende 2022 eine Nettoschuld von Fr. 1.56 Mio. aus, wobei diese bis Ende der Finanzplanperiode auf Fr. 5.2 Mio. anwachsen würde. In Bezug auf zukünftige Investitionen hielt der Gemeinderat fest, dass bis im Jahr 2033 weitere Investitionen im Wert von Fr. 2 Mio. geplant seien, zusammen mit den aktuellen Projekten belaufe sich die gesamte Investitionssumme bis 2033 auf rund Fr. 3.2 Mio.