Stimmberechtigten erwartet werden, dass sie sich anhand der vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten und/oder weiteren öffentlich zugänglichen Informationen selbst ein Bild machen und ihre Meinung bilden. 2.3.2. Die Beschwerdeführenden bemängeln insbesondere die Ausführungen zu den finanziellen und steuerlichen Auswirkungen eines Gemeindezusammenschlusses.