Eher wenig aussagekräftig sind die Ausführungen zum Schwimmbadareal (Vorakten I, act. 72; Vorakten II, act. 67, S. 14), wonach dieses auf der Basis des Vorschlags der Untergruppe Schwimmbadareal zukünftig so genutzt werden solle, dass für die zusammengeschlossene Gemeinde keine einmaligen Investitions- und wiederkehrende Betriebskosten entstehen würden. Weitergehende Informationen zum erwähnten Vorschlag der Untergruppe finden sich in den Unterlagen nicht. Die Stimmberechtigen hatten jedoch die Möglichkeit, sich anlässlich der öffentlichen Aktenauflage, bei der Gemeindeverwaltung oder an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung selbst (siehe hierzu vorne Erw.