vorerst schlechter entwickeln werde. Die anschliessende Auflistung von Chancen mag eher einseitig erscheinen (Vorakten, act. 76 f.). Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich jedoch, dass diese Gründe (Chancen für beide Gemeinden) für die beteiligten Exekutiven ausschlaggebend dafür waren, dem Stimmvolk den Antrag betreffend Zusammenschluss der beiden Gemeinden zu unterbreiten. Demzufolge und unter Berücksichtigung des bereits erwähnten expliziten Hinweises auf die zu erwartende, zunächst schlechte finanzielle Entwicklung mangelt es dem Vorwort nicht an einer hinreichenden Objektivität.