Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2012.73 vom 24. August 2012, Erw. II/1.3). Der Gemeinderat kann zudem gerade bei komplexen Vorlagen in Ergänzung zur (zwingend vorgeschriebenen) Aktenauflage und zu den Erläuterungen eine oder mehrere Orientierungsversammlungen durchführen, an denen über die Vorlagen informiert wird. Dadurch wird gewährleistet, dass die Stimmberechtigten die wichtigsten Entscheidgrundlagen der ihnen unterbreiteten Geschäfte kennen, damit sie - 21 - klare und unmissverständliche Beschlüsse fassen können (BAUMANN, a.a.O., S. 444 f.).