I._____, stellvertretender Leiter Finanzaufsicht Gemeinden, hat die Projektleitung des geplanten Gemeindezusammenschlusses begleitet und insbesondere aufkommende Fragen an die entsprechenden kantonalen Stellen weitergeleitet; er ist organisatorisch nicht dem Rechtsdienst des DVI, Gemeindeabteilung, angehörig (vgl. Beschwerdeantwort DVI sowie Behördenverzeichnis). Das Beschwerdeverfahren hingegen wurde vom Rechtsdienst, namentlich J._____, geführt.