1.4.2. Die Beschwerdeführenden machen sinngemäss geltend, die Gemeindeabteilung sei vorbefasst, weil sie den Fusionsprozess der Gemeinde Q._____ und der Stadt R._____ begleitet habe und zugleich als Aufsichtsorgan über die Tätigkeit der Gemeinde wache (vgl. Beschwerde I, S. 4; Beschwerde II, Rz. 4).