7.3. Die Beschwerdeführenden beanstanden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zwar erstmals die vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Informationen betreffend die finanziellen und steuerlichen Folgen eines Zusammenschlusses der Gemeinden Q._____ und R._____. Eine unzulässige Erweiterung des Streitgegenstands ist damit jedoch nicht verbunden. Die Beschwerdeführenden bezwecken unverändert die Aufhebung des Beschlusses der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 und eine Wiederholung der Abstimmung, weil ihres Erachtens die Informationen und Erläuterungen in den Abstimmungsunterlagen ungenügend, falsch und täuschend gewesen seien.