6. Zur Erhebung der tatsächlichen finanziellen und steuerlichen Verhältnisse der Gemeinde Q._____ und damit zum Nachweis der Täuschung über den gesunden finanziellen Zustand der Gemeinde Q._____, welcher die Fortführung ihrer finanziellen Eigen- und Selbständigkeit ohne weiteres ermöglicht hätte, seien die frühere Finanzverwalterin, Frau D._____, sowie die neuen Finanzverwalterinnen, Frau E._____ und Frau F._____, als Zeuginnen in einer öffentlichen Instruktionsverhandlung zu befragen. Demgegenüber sei auf die von der Gemeinde beantragte Befragung von G._____ und H._____, deren fusionsfreundliche Informationspolitik bereits aus den Unterlagen hinreichend ersichtlich ist, zu verzichten.