2.2. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 machte der Beschwerdeführer II geltend, er habe am 28. Oktober 2024 versehentlich den Entwurf der Beschwerde anstelle der finalen Fassung unterzeichnet und eingereicht. Gleichzeitig reichte er die "vollständige Fassung" der Beschwerde ein. 2.3. Das DVI, Gemeindeabteilung, beantragt mit Beschwerdeantwort vom 10. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025 stellte der Gemeinderat Q._____ folgende Anträge: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventualiter sei sie abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Beschwerdeführers.