2. Weil die Unterlagen und Informationen für die ausserordentliche Gemeindeversammlung unvollständig und nicht alle Vor- und Nachteile vertieft und detailliert aufgeführt waren und auch in der Gemeindeversammlung selbst nicht ergänzt und in umfassender und objektiver Weise diskutiert werden konnten. Der Gemeinderat hat mit den unvollständigen und nicht objektiven Unterlagen und Informationen gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 23. November 2022 über den entsprechenden Projektierungskredit verstossen mit der Konsequenz, dass der Versammlungsbeschluss vom 20.06.2024 aufzuheben und nach erfolgter umfassender