5. Die vorliegende Beschwerde sei mit der bereits beim Verwaltungsgericht eingereichten Stimmrechtsbeschwerde der beiden Beschwerdeführenden vom 7. Oktober 2024 in der gleichen Angelegenheit zu vereinen. 6. Von der Erhebung von Kosten in diesem Beschwerdeverfahren sei abzusehen. -5- 1.2. Das DVI, Gemeindeabteilung, beantragt mit Beschwerdeantwort vom 10. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde. 1.3. Mit Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025 stellte der Gemeinderat Q._____ folgende Anträge: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten; eventualiter sei sie abzuweisen.