3. Es sei festzustellen, dass das Fehlen von Gegenargumenten und Nachteilen in den Abstimmungserläuterungen nicht dem Projektierungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 23. November 2022 und den dabei gegebenen mündlichen Zusagen des Gemeinderates entspricht, gemäss denen für die vertiefte und detaillierte Prüfung eines solchen Zusammenschlusses die Prüfung und Auflistung sämtlicher Vor- und Nachteile eines solchen Zusammenschlusses versprochen und beschlossen wurden.